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Kinderverwaltung

Haben Sie keine Kinder, beläuft sich dein Beitrag seit 1. Juli 2023 auf 4 Prozent deines monatlichen Bruttolohns. Diesen Beitrag teilen Sie sich mit deinem Arbeitgeber. Dein Anteil beträgt 2,3 Prozent deines Bruttoeikommens - 1,7 Prozent plus den allein zu tragenden Kinderlosenzuschlag in Hälfte von 0,6 Prozent).

Für Eltern mit einem Kind beträgt der Beitrag seit Juli 2023 insgesamt 3,4 Prozent. Sie müssen davon 1,7 Prozent zahlen, die andere Hälfte zahlt bei Angestellten der Arbeitgeber. Eltern mit mehreren Kindern zahlen schrittweise weniger.

Nachname

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Seit dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft  (https://dsgvo-gesetz.de/).

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