Bitte füllen sie das u.a. Formular vollständig aus.
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Email: Arbeitnehmer@NeuerArbeitnehmer.de
Hiermit bestätige ich, dass mein am 01.09.2022 bestehendes Beschäftigungsverhältnis bei meinem o.a. Arbeitgeber mein erstes Beschäftigungsverhältnis (Haupt-Beschäftigungsverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann.
Hinweis: Die Energiepreisauschale steht jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn im Jahr 2022 mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Fällen einer geringfügigen/kurzfristigen Beschäftigung (Minijob) darf der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nur dann an den Arbeitnehmer auszahlen, wenn es sich bei der Beschäftigung um das erste Beschäftigungsverhältnis (Haupt-Beschäftigungsverhältnis) handelt. Dadurch soll verhindert werden, dass die Energiepreispauschale an einen Arbeitnehmer mehrfach ausgezahlt wird.