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Änderung Verzicht Übergangsregelung (Gleitzone)
Erklärung über den Verzicht auf die Reduzierung des Arbeitnehmernteils in der Gleitzone (Rentenversicherung) (450,01 bis 1300 EUR) (Stand 01.07.2019). Ab 01.10.2022 werden die Entgeltgrenzen auf 520,01 bis 1600 EUR angehoben.
ZUR INFO: Was ist die Gleitzone? In der Gleitzone leisten Arbeitnehmer einen ermäßigten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es besteht allerdings die Möglichkeit, reguläre Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen und damit auch verbesserte Rentenansprüche fürs Alter zu erwerben.
Als Gleitzone gilt der Niedriglohnbereich mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 bis 1300,- Euro pro Monat. Zu den Besonderheiten dieser sogenannten Gleitzone gehört der ermäßigte Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- oder Rentenversicherung. Während der Arbeitnehmerbeitrag aufgrund einer gesonderten Beitragsberechnung niedriger ausfällt, zahlen Arbeitgeber den regulären Beitrag zur Sozialversicherung.
Diese Sonderregelung wurde eingeführt, um Jobs im Niedriglohnbereich für Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Dadurch ergibt sich allerdings auch ein niedrigerer Rentenanspruch. Um spätere Einbußen bei der Rente zu vermeiden, können auf Antrag die vollen Arbeitnehmerbeiträge abgeführt werden. Hierfür ist eine schriftliche Erklärung an den Arbeitgeber erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass der Verzicht auf die gesonderten Gleitzonenregelungen für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gilt. Wer mehrere Jobs mit einem Gesamteinkommen innerhalb der Gleitzone ausübt, muss einheitlich alle Beschäftigungsverhältnisse schriftlich auf den vollen Rentenbeitrag umstellen.
Der/Die Arbeitnehmer(in) bestätigt die Richtigkeit der o.a. Angaben. Er/Sie verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
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